Anfrage | Finanzen, Wirtschaft und Grundsatzfragen | 13. April 2022
Homeoffice der Stadtverwaltung
Eingereicht | Beantwortet
Wir fragen den Magistrat:
- Zu welchem Prozentsatz und in welchem zeitlichen Umfang waren städtische Beschäftigte seit Inkrafttreten der Corona-Arbeitsschutzverordnung am 27.01.2021 in Telearbeit (Homeoffice)?
- Zu welchem Prozentsatz und in welchem zeitlichen Umfang sind städtische Beschäftigte seit Ende der gesetzlichen Pflicht nach § 28b Abs. 4 IfSG am 20.03.2022 in Telearbeit (Homeoffice)?
- Welche Erfahrungen mit Telearbeit (Homeoffice) hat die Stadt seit dem 27.01.2021 gemacht?
- Wie handhabt die Stadt Kassel den Einsatz von Telearbeit (Homeoffice) seit dem 20.03.2022?